Kosten und Vergütung

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten sind hierbei abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert. Wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, übernimmt diese unter Umständen die entstehenden Kosten.

Seit dem 01.07.2006 ist für einen mündlich oder schriftlich erteilten Rat oder eine Auskunft (Beratung) gegenüber dem Mandanten eine freie Vergütungsvereinbarung möglich.

Außerdem bieten wir im gewerblichen Bereich den Abschluss von Pauschalberatungsverträgen an. Wir beraten Sie im Rahmen eines monatlichen Zeitkontingentes zu einer feststehenden Pauschale. Wird das Zeitkontingent überschritten, erfolgt - selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Mandanten - eine stundenweise Abrechnung zu einem vorher festgelegten Stundensatz. Für Unternehmen bieten wir damit den Vorteil einer externen Rechtsabteilung zu klar kalkulierbaren monatlichen Kosten mit der Möglichkeit einer Anpassung im Bedarfsfall.