Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei FALKENSTEIN ist eine auf das Zivil- und Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei. Hierbei soll gerade die schwerpunktmäßige Interessenvertiefung im jeweiligen Einzelfall eine fundierte und umfassende anwaltliche Beratung gewährleisten.
Wir beraten sowohl Gemeinden und Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftsfelder und bei der Ausgestaltung ihrer Vertragswerke, als auch Privatpersonen bei ihren spezifischen Rechtsproblemen im allgemeinen Zivil- und Verwaltungsrecht. Wir verstehen uns dabei als Ansprechpartner für unsere Mandanten in rechtlicher wie auch persönlicher Hinsicht. Neben der gerichtlichen Prozessführung beraten wir Sie auch über alle in Betracht kommenden Alternativen der Konfliktlösung, wie der außergerichtlichen Einigung oder der Möglichkeit eines Mediationsverfahrens.
Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung für Privatkunden bieten wir die rechtlich beratende Begleitung der Zusammenarbeit von Kommunen und privaten Unternehmen an. Gerade in dem neuen Geschäftsfeld der "Public Private Partnerships", für die ein einheitliches gesetzliches Koordinatensystem gänzlich fehlt, entsteht rechtlicher Beratungsbedarf. Das Zusammenspiel von zivilrechtlichen (Kaufvertrags-, Mietvertrags-, Werkvertrags, Dienstvertrags- und Auftragsrecht) und verwaltungsrechtlichen Vorschriften (Vergabe-, Haushalts-, Bau-, Architekten- und allg. Kommunalrecht) ist hierbei von zentraler Bedeutung. Hier zahlt sich die Schwerpunktsetzung durch unsere Rechtsanwälte aus.
Über diese schwerpunktmäßige Fokussierung hinaus sind die Rechtsanwälte der Kanzlei
FALKENSTEIN jedoch bestrebt, ihre Mandanten in allen Rechtsfragen umfassend zu beraten. Dies ist nicht nur durch die Ausbildung der Anwälte zu allgemein ausgebildeten Volljuristen sondern auch durch eine stetige Fort- und Weiterbildung auf den verschiedensten Rechtsgebieten sichergestellt.
Auch die anwaltliche Beratung muss sich hierbei an den Anforderungen des Dienstleistungsmarktes messen lassen. Wir fühlen uns hierbei den Markenzeichen der Anwaltschaft verpflichtet, wie Sie von der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Initiative „Anwälte mit Recht im Markt“ beschrieben werden.
Darüber hinaus fühlen wir uns dem Gedanken der Kostentransparenz verpflichtet und informieren Sie gerne frühzeitig über anfallende und möglicherweise auf Sie zukommende Kosten.
